Hintergrund

Flusshochwasser und Starkregen führen zu massiven Schäden durch Überschwemmungen und Sturzfluten.

Überschwemmungen mit schadhaften Auswirkungen, sowohl für Mensch und Tier als auch insbesondere für bebaute und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind nicht nur die Folge von Flusshochwassern, sondern auch von Starkregenereignissen. Während Flusshochwasser durch eine zeitlich konstante Beregnung eines Flusseinzugsgebietes entstehen und die dadurch steigenden Pegelstände beobachtet und daraus Entwicklungsvorhersagen abgeleitet werden können, führen die meist lokal eingegrenzten und mit örtlich stark unterschiedlichen Niederschlagsmengen stattfindenden Starkregenereignisse innerhalb weniger Minuten zu hohem Wasserabfluss. Hier ist eine Vorhersage des Ablaufs und der Auswirkungen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich, oftmals reicht die Zeit nicht einmal für das Ausführen spontaner Vorbereitungsmaßnahmen.

Hochwasservorsorge: Gemeinschaftsaufgabe

Neben den potenziell sehr massiven Schäden eint die beiden Ereignisse die Tatsache, dass sie grundsätzlich nicht verhindert werden können und ein vollständiger Schutz nicht möglich ist. Bis zu einem gewissen Grad kann jedoch durch angepasste Vorsorgemaßnahmen und eine angemessene Vorbereitung sowie durch richtiges Handeln im Vorfeld und im Ereignisfall das Schadensausmaß deutlich reduziert werden. Dazu ist eine auf den örtlichen Kontext zugeschnittene Hochwasser- und Starkregenvorsorge erforderlich. Zuständig dafür sind neben den öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen auch die betroffene Bevölkerung. Dies legt auch § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes fest, der besagt, dass in Deutschland

»jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.«

Demzufolge ist Hochwasser eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Kommunen und Betroffenen.

Bürgerbeteiligung: zentraler Baustein

Mit dem Instrument der Örtlichen Hochwasserschutzkonzepte werden die zuständigen Stellen und behördlichen Verantwortlichen sowie die Betroffenen und in ihrem Rahmen privat Verantwortlichen in die Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen aktiv eingebunden. Federführend ist die jeweilige Kommune, welche als Auftraggeber von einem Planungs- bzw. Ingenieurbüro mit fachlichem Hintergrund unterstützt wird. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Kosten für die Aufstellung des Hochwasserschutzkonzepts mit 90 Prozent.

Verschiedene Bausteine münden in die Konzepterstellung:

Hochwasserpartnerschaften: Ergänzung

In die Aufstellung der örtlichen Hochwasserschutzkonzepte werden Ergebnisse und festgelegte Maßnahmen, die im Rahmen der bestehenden überörtlichen Hochwasserpartnerschaften getroffen wurden, berücksichtigt und integriert. In Rheinland-Pfalz bestehen die Hochwasserpartnerschaften an fast allen größeren Flüssen oder Flussabschnitten. Anders als bei der Aufstellung der ortsbezogenen Hochwasserschutzkonzepte können dort jedoch nur für alle beteiligten Kommunen gleich gelagerte Themen behandelt und Lösungen erarbeitet werden.

Fördergeber

Prozessbegleitung