Termine

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Gewässerbegehung an Ahbach, Brücker Bach und Feuerbach

Im Rahmen der Aufstellung des Hochwasservorsorgekonzeptes sollen die Gewässeranlieger über die Möglichkeiten einer hochwasserangepassten Nutzung des Gewässerumfeldes informiert und beraten werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun lädt die betroffenen Gewässeranlieger in Dreis zur persönlichen Beratung bei der Begehung der innerörtlichen Gewässerabschnitte ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Probleme durch Überschwemmungen in Folge von Starkregen und Hochwasser in einzelnen Ortsgemeinden und Ortsteilen haben den Rat der Verbandsgemeinde Daun dazu bewegt, ein umfassendes Vorsorgekonzept für die ausgewiesenen Bereiche erstellen zu lassen. Die Erarbeitung eines passgenauen Maßnahmenkonzeptes zur Überschwemmungs-vorsorge umfasst unter anderem die aktive Einbindung der Bevölkerung sowie weiterer betroffener Akteure. Dazu gehören auch die direkten Gewässeranlieger mit Grundstücken bis an die Uferböschungen. Hier ist das Risiko, von Überflutungen und Schäden betroffen zu werden, besonders hoch.  Eine hochwassersensible Nutzung des Gewässerumfeldes trägt mit dazu bei, die potenziellen Schäden auf dem eigenen Grundstück sowie für die Unterlieger zu minimieren.
Im Rahmen der Aufstellung des Hochwasservorsorgekonzeptes möchten wir die Gewässeranlieger über die Möglichkeiten einer hochwasserangepassten Nutzung des Gewässerumfeldes informieren und beraten. Hierzu werden wir seitens der Verbandsgemeinde am 7. Juni 2019 ab 10.00 Uhr, beginnend am Ahbach am Ortsausgang Dreis, entgegen der Fließrichtung das Gewässersystem und seine einmündenden Bäche abgehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich auf Ihrem Grundstück zum gemeinsamen Austausch einfinden und stehen unsererseits gerne für eine kurze, persönliche Beratung zur Verfügung.
Fachlich und informativ werden wir begleitet durch das Planungsbüro Hömme aus Pölich, welches derzeit das Vorsorgekonzept im Auftrag der Verbandsgemeinde aufstellt. Bei der Besichtigung der Gewässerabschnitte soll zudem aufgenommen werden, welche öffentlichen Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes über die bereits entwickelten Maßnahmen hinaus in das Vorsorgekonzept aufgenommen werden können.