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Bürgerforum in Piesport: Optimierungsbedarf in der Information der (zugezogenen) Moselanlieger

10.11. 2021 — Beim gestrigen Bürgerforum in Piesport wurde seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Wunsch nach einer besseren Information und Kommunikation insbesondere hinsichtlich der Gefährdung durch das Moselhochwasser laut. Das Hochwasserereignis im Juli diesen Jahres zeigte, dass hier grundsätzlich Optimierungsbedarf besteht, um vor allem auch Zugezogenen notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Thematisierung und Diskussion vergangener Starkregenereignisse und damit einhergehender Sturzfluten brachte hervor, dass diesbezüglich in Piesport nur vereinzelt Erfahrungswerte sowie Kenntnisse bestehen. Ein Hinweis bezog sich auf das Wohnviertel Weingartenstraße/ Loreleyblick: hier wurden bei vergangenen Ereignissen bereits erhebliche Abflussmengen registriert, die aus dem südlich angrenzenden Außengebiet weitergeleitet wurden. Ein weiterer abflusssensibler Bereich, wurde für den Bebauungsriegel der Römerstraße benannt. Auf dieser Höhe führt die Bundesstraße Wasser in die Ortslage und es kommt teilweise auch zur Beaufschlagung der nördlich angrenzenden, bebauten Flächen. In diesem Zusammenhang wurde das bereits seitens des projektbeauftragten Planungsbüros vorgestellte Gefahrenpotenzial, ausgehend von den südlich an die Bundesstraße angrenzenden Flächen bestätigt. Hier verläuft auch ein Entwässerungsgraben entlang der einstig festgelegten Strecke der Umgehungsstraße, der bei intensiven Niederschlägen bereits erheblich wasserführend war, wodurch südlich der Bundesstraße eingestaut waren. Bei intensiverer Beaufschlagung wäre ein Wasserübertritt auf die Straße und entsprechend in Richtung der nördlich angrenzenden (bebauten) Flächen denkbar.

Ein weitere Gefährdung durch Starkregenabfluss wird in den sogenannten Sturzflutgefahrenkarten des Landes (hier einsehbar) für das nördlich angrenzende Außengebiet, oberhalb von Alt-Piesport angezeigt, die jedoch seitens der Anwesenden auf Grundlage vergangener Ereignisse nur teilweise bzw. nicht bestätigt werden konnte. Zwar werden entlang der Landesstraße Abflusskonzentrationen weitergeleitet und teilweise über angrenzende Wirtschaftswege abgeschlagen, jedoch kam es den Berichten zufolge hierdurch noch zu keinen nennenswerten Schadensereignissen. Wenn diesbezüglich andere bzw. neue Erfahrungswerte vorliegen, können diese unter Kontakt gemeldet werden.

Die Diskussion rund um die Hochwassergefährdung machte vor allem eines deutlich,- dass sich die (zugezogenen) Moselanlieger eine transparente Information/ Informationsweitergabe und Kommunikation hinsichtlich künftiger Hochwasserereignisse wünschen. „An wen kann ich mich im Ereignisfall wenden?“, „Wer ist zuständig?“, „Ab welchem Pegelstand wird es für mich kritisch und was muss in diesem Fall getan werden?“ – dies sind Fragen,  die es zu klären gilt, sowohl von öffentlicher Seite, als auch von privater Seite. Im Zuge der Konzepterstellung wird in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung eines entsprechenden Alarm- und Einsatzplanes angeregt werden, innerhalb dessen bestimmte Eckpunkte festgehalten werden, auf die im Ereignisfall bzw. auch im Vorfeld zur Orientierung zurückgegriffen werden kann. Wichtig ist jedoch auch, dass jeder, der sich im gesetzlich ausgewiesenen Überschwemmungsbereich der Mosel befindet (s. Hochwassergefahrenkarten), sich eigenverantwortlich im Vorfeld über seine eigene Gefahrenlage informiert und entsprechende Vorkehrungen trifft. So ist auch im Wasserhaushaltsgesetz folgendes festgehalten: „In Deutschland ist jede Person die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“ (§5 Abs.2).