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VG-Werke Saarburg empfehlen Sicherungen gegen Rückstau

18.07. 2018 — Viele Häuser haben keine Rückstausicherung. Das ist eine der Erkenntnisse aus den ersten Workshops und Ortsbegehungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzkonzept, das die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg seit Ende vergangenen Jahres zusammen mit einem Fachbüro für die gesamte Kommune erstellt.

Keine Rückstausicherung zu haben, kann zu fatalen Folgen bei Starkregen führen. Der Rückstau von (Ab-)Wasser aus dem Kanalnetz ist die häufigste Schadensfolge bei Starkregenereignissen. Gemäß der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeindewerke gilt: Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Straßenleitung muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik schützen. Als Rückstauebene gilt die Straßenhöhe an der Anschlussstelle. Mit dem Einbau einer Rückstausicherung lässt sich ein Rückstau aus dem Kanalnetz effektiv vermeiden. Ob die Sicherung dabei an ein Trenn- oder Mischsystem der Kanalisation angeschlossen wird, ist eine technische Frage, die mit einem Fachmann zu klären ist. Die Verbandsgemeindewerke bitten alle Hauseigentümer zu prüfen, ob ihre Häuser mit einer entsprechenden Rückstausicherung ausgestattet sind.

 

Dieser Text erschien zuerst am 17.07.2018 in der Ausgabe Saarburg des Trierischen Volksfreunds.