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Von besonderem Interesse war der Zustand der vorhandenen Hochwasserschutzanlage, die die bebaute Ortslage vor einem gewissen Hochwasserereignis eines bestimmten Ausmaßes schützen soll. In diesem Zusammenhang gilt es im weiteren Projektverlauf mit den Zuständigen zu klären, auf welches Ereignis die Einrichtung bemessen wurde, um dann nachvollziehen zu können, ob ein dementsprechender Schutz entlang der gesamten Anlage gewährleistet ist. Grundsätzlich lässt sich nach der Sichtung der verschiedenen Abschnitte sagen, dass ein einheitlicher Schutz nicht gegeben ist, da beispielsweise die Aufschüttungen keine durchgängig übereinstimmende Höhe aufweisen. Ein besonderes Risiko besteht insbesondere darin, dass die Ortslage von hinten, über die Hauptstraße, von Hochwasserabfluss betroffen sein kann , da die Funktionsfähigkeit des südlichst gelegenen Hochwasserschutzes aufgrund des mangelhaften (Unterhaltung-) Zustands nicht mehr gegeben ist. Dies erwies sich bereits beim Hochwasserereignis im Jahr 1993 als problematisch, welches unter den derzeitigen Kenntnissen als 50-60-jähriges Ereignis einzuordnen ist, wonach es keinesfalls den potenziellen Extremfall als auch kein 100-jährliches Hochwasserereignis wiederspiegelt. Unter Berücksichtigung des (potenziellen) Schadensausmaßes ist die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes, in diesem Bereich, aber auch darüber hinaus, beispielsweise entlang der Straße „Hinter der Kirche“, unbedingt notwendig, um die bebaute Ortslage bestmöglichst zu schützen. Des Weiteren bedarf die Hochwasserschutzmauer einer grundlegenden Sanierung. Diese ist nicht mehr intakt und weist markante Risse auf, sodass ein Schutz nicht mehr gegeben ist. Eine weitere (erwiesene) Gefährdungslage wurde für den nordöstlich gelegenen Abschnitt der L 48 beschrieben. Hier hatte man 1993 einen gewissen Bereich mit Sandsäcken gesichert, dennoch gelangte der Hochwasserabluss über einen nicht gesicherten Abschnitt auf die Straße, von wo dieser über die angrenzende Weinbaufläche geradewegs in Richtung der Bebauung des Leiwener Weges und benachbarter Straßenzüge floss. Zudem wurde der Abfluss über die Landesstraße in die Ortslage weitergeleitet. Entsprechend geeignete Maßnahmen, die diese Problemlage entschärfen, gilt es im weiteren Verlauf zu prüfen.