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Maßnahmenvorstellung in Gillenfeld: Diskussion um Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz

07.10. 2021 — Am gestrigen Abend konnten die Bürgerinnen und Bürger Gillenfelds Stellung zu den vorgestellten Maßnahmen beziehen, die in der bisherigen Projektlaufzeit für den Bereich der kommunalen Starkregenvorsorge vom Planungsbüro Hömme GbR identifiziert wurden und bislang im Entwurf vorliegen.

Nicht zuletzt aufgrund der letzten Ereignisse im Juli diesen Jahres war das Interesse gr0ß, sodass sich rund 45 Personen in der Mehrzweckhalle einfanden, um die angedachten Maßnahmen zur Reduzierung der Problemlage Gillenfelds zu erfahren.

Vor der Präsentation der Maßnahmen, die im Rahmen der kommunalen Starkregenvorsorge umgesetzt werden können, wurde umfassend zu der Notwendigkeit der privaten Eigenvorsorge berichtet. In diesem Zusammenhang betonte die Referentin Caroline Liebscher, dass der Einflussbereich der kommunalen Starkregenvorsorge (naturgegebene) Grenzen hat und keinesfalls für einen garantierten Schutz aller Beteiligten sorgen kann. Dementsprechend ist es auch die Aufgabe eines jeden Einzelnen und unumgänglich, sein individuelles Gefahrenpotenzial zu kennen und sich persönlich mit geeigneten Maßnahmen der Flächenvorsorge und des Objektschutzes auseinanderzusetzen.

Im Anschluss daran wurden die einzelnen Problemlagen Gillenfelds dargestellt und entsprechende Maßnahmen skizziert, die zur Entschärfung der neuralgischen Stellen sowie zur Entlastung im Hochwasserfall beitragen sollen. Den Überlegungen liegt im Wesentlichen folgender Grundsatz zugrunde: Rückhaltung im Außengebiet, um Abfluss in Richtung der bebauten Ortslage zu drosseln sowie schadarme Weiterleitung des (Hochwasser-) Abflusses innerorts. Auf Ersteres wurde seitens der Anwesenden wiederholt hingewiesen, sodass auf diesem Aspekt im Zuge der Finalisierung der Maßnahmen ein besonderes Augenmerk gelegt werden wird. 

Der Großteil der an den Vortrag angrenzenden Diskussion und der entsprechenden Beiträge bezog sich auf das thematische Spannungsfeld zwischen Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Geschäftsführers des Planungsbüros, Frank Hömme, die Gesetzeslage erläutert und auf diesbezügliche Missverständnisse hingewiesen. Ein wesentlicher Punkt war, der als solcher auch im Wasserhaushaltsgesetzt vorzufinden ist, dass Gewässerunterhaltung nicht vornehmlich dem Hochwasserschutz, sondern der Sicherstellung eines „normalen“ Abflusses dient. 

Die vorgestellten Maßnahmensteckbriefe sind hier einsehbar.