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Letzte Gewässerbegehung in Wengerohr

30.06. 2020 — Für Freitag, 26. Juni 2020, waren die Anlieger des Belinger Grabens (Bachgraben) in Wengerohr zu einer Begehung des Gewässerabschnittes zwischen Dauner, Cusanus- und Bahnhofstraße sowie am Sandweg eingeladen.

Bei der Gewässerbegehung mit dem Planungsbüro und einem Vertreter der Stadtwerke Wittlich wurden die grundstücksbezogenen Defizite angesprochen und diskutiert, welche Verbesserungen sowohl durch öffentliche Maßnahmen, aber auch durch eine Anpassung der Grundstücksnutzung möglich sind. Von den Anliegern wurde insbesondere die Unterhaltung des Abschnittes am Spielplatz sowie vor dem Durchlass der Cusanusstraße angesprochen und eine Verbesserung bzw. eine häufigere Reinigung gefordert. Dies ist aber aufgrund der beengten Verhältnisse und der durchgehenden Zaunanlage nicht so einfach möglich. Vor dem Durchlass der Cusanusstraße ist links und rechts auf den Privatgrundstücken ebenfalls eine Unterhaltung mit Gerät nur sehr schwierig zu leisten. Als besonders kritisch wurde aber die Zaunanlage am Spielplatz festgehalten, da diese bei Hochwasser  wie ein Teesieb Material festhalten würde und es durch Verklausungen zu einem starken Aufstauen des Gewässers kommen kann. Zum anderen wird Wasser, welches auf die Spielplatzfläche übergeht, am Abfließen in den Bach gehindert wird, da der Zaun mit einem engen Maschenabstand bis zum Boden reicht.

Im Abschnitt zwischen Cusanus- und Bahnhofstraße wurde den Anliegern die mögliche Gefährdung bei einem Hochwasserabfluss nach Starkregen erörtert. Der zumeist trockene Bachgraben führt dann unter Umständen kurzfristig viel Wasser und reißt die direkt an der Gewässerrinne gelagerten Gegenstände mit sich – so auch die einzelnen Stege und Brücken, die durch die Anlieger errichtet wurden. Besonders gefährdet sind die tiefer liegenden Einliegerwohnung des Mehrfamilienhauses Grabenstraße 9A und 9B. Angeraten wurde hier der Abschluss einer Elementarschadenversicherung und eine weitere bauliche Absicherung gegen Hochwasser, bspw. durch die Anlage einer Aufwallung mit ausreichend Abstand zum Gewässer (mind. 10 m) oder die Installation druckwassersicherer Fenster und Türen.