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GDV und Verbraucherzentrale informieren in Trier über Elementarschadenversicherung

25.10. 2018 — Im Kurfürstlichen Palais in Trier fand am 22. Oktober eine Informationsveranstaltung des Umweltministeriums statt, bei der von GDV und Verbraucherzentrale über die Notwendigkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung beraten wurde.

Der nachfolgende Artikel stammt von Katharina de Mos und erschien am 24. Oktober 2018 auf volksfreund.de. Hier gelangen Sie zu dem Beitrag.

Wenn Neptuns Fluten kommen…

… sollte man versichert sein. Landesregierung und Verbraucherzentralen raten dringend dazu, sich auf Starkregen vorzubereiten. Denn das Risiko steigt und die Schäden können existenzbedrohend sein.

Neptun, Gott des Meeres und der fließenden Gewässer, der springenden Quellen und des Wetters reckt seinen Dreizack im Deckengemälde herrisch in die Lüfte. Als wüsste er, welches Thema da im Rokokosaal des Kurfürstlichen Palais besprochen wird.

Mehr als 100 Millionen Euro Schäden seien 2018 in Rheinland-Pfalz bereits durch Starkregen entstanden, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken (Bündnis90/Die Grünen). Alleine die Verbandsgemeinde Bitburger Land spricht von 15 Millionen Euro Schäden. „Es kann jeden treffen“, betont die Ministerin. Und jeder sei selbst dafür verantwortlich, vorzusorgen. Nach den Starkregen der vergangenen Jahre könne auch niemand mehr sagen: „Damit habe ich nicht gerechnet“.

„Grundsätzlich kann nur derjenige auf staatliche Hilfe hoffen, der sich gegen Elementarschäden nicht versichern kann!“ heißt es in einem Flyer der Elementarschadenskampagne, mit der das Land Bürger auf die Risiken aufmerksam macht. Selbst wenn das Land – so wie nach den schweren Unwettern im Frühjahr – Nothilfe zahlt, so bekommt man ohne Elementarschadensversicherung 80 Prozent weniger als jene, die versichert sind.

„So gut wie in jedem Fall wird eine Versicherung angeboten“, betont Höfken. Dies bestätigt Martin Creutz, der für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spricht. Nur zwei Prozent der Anfragenden bekämen nicht sofort ein Angebot.

Ein Haus sei meist die teuerste Anschaffung, die ein Mensch in seinem Leben mache. Nicht selten untrennbar verknüpft mit Altersvorsorge und Lebensplanung. „Das ist für einen Betrag zu versichern, den man sich leisten kann“, sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.

Nach Auskunft von Creutz beginnen Jahresbeiträge meist bei deutlich unter 100 Euro, wobei im Schadensfall Selbstbeteiligungen zwischen 500 und 5000 Euro üblich sind. Ein Test der Verbraucherzentrale zeigte, dass  32 Gesellschaften auch Versicherungen für die höchste Gefährdungsklasse vier anbieten. Diese gilt für Gebiete, die mindestens einmal in zehn Jahren überschwemmt werden. Der Zuschlag auf den Grundbeitrag liege dort bei 45 bis 300 Prozent. Creutz spricht von maximal 600 Euro, die jährlich fällig werden.

Die allermeisten Häuser jedoch (mehr als 90 Prozent) sind in die niedrigste Hochwassergefährdungsklasse eingestuft. Dennoch entstehen dort inzwischen 85 Prozent der Starkregen-Schäden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher, Wohngebäude „auf jeden Fall“ gegen Elementarschäden zu versichern. Was manchem nicht bewusst ist: Alles bewegliche Hab und Gut ist da nicht inbegriffen. Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte muss man bei Bedarf separat über die Hausratversicherung absichern. Zum Beispiel, wenn man im Keller wohnt oder nicht genügend Erspartes hat, um alles im Notfall neu zu kaufen.

Eine Alles-inklusive-Lösung gibt es nicht. Auch keine separate Elementarschadensversicherung. Diese wird meist als Zusatz zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Daher solle man zunächst die bestehenden Verträge prüfen, raten die Verbraucherschützer. Zeigt sich dabei, dass Starkregen, Rückstau oder Erdrutsche nicht abgedeckt sind, so solle man zunächst bei seinem aktuellen Versicherer ein Angebot einholen und die Bedingungen prüfen. Wenn diese nicht passen, solle man weitere Angebote anderer Gesellschaften einholen.

Nur in Einzelfällen kann es passieren, dass ein Versicherer keinen Schutz gewährt. Zum Beispiel auf Flächen, die fast jedes Jahr unter Wasser stehen. „Ist es trotz aller Bemühungen nicht möglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, sollte man die Ablehnung aufheben“, rät Höfkens Ministerium. Denn diese wird benötigt, um im Notfall staatliche Hilfe zu bekommen.

Weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Schäden durch Hochwasser und Starkregen“ der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de oder unter www.naturgefahren.rlp.de.