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Der Einladung zur Veranstaltung seitens der Ortsgemeinde und des projektbeauftragten Planungsbüros Hömme folgten 22 Bürgerinnen und Bürger, die ergänzend zu den Maßnahmensteckbriefen nochmals detaillierte Schilderungen zu den innerörtlichen (Gefahren-) Potenzialen beisteuerten.
Zunächst einmal referierten Caroline Liebscher und Volker Thesen vom Planungsbüro zur Privaten Eigenvorsorge und den angedachten Maßnahmen, die auf der Grundlage der aufgearbeiteten Informationen aus den Ortsbegehungen, den Bürgerworkshops sowie der Kartenanalyse konzipiert wurden. Im Wesentlichen konnten die dargestellten hochwasser- und starkregenkritischen Bereiche in der Ortslage bestätigt und die Maßnahmenempfehlungen als sinnvoll bewertet werden. Der anschließenden Diskussion mit den Anwesenden konnten gewünschte Schwerpunktsetzungen und Prioritäten bezüglich der vorgestellten Maßnahmen entnommen werden. So wurde beispielsweise deutlich, dass ein besonderer Augenmerk auf den Schwemmbach zu legen ist. Berichten zufolge hat sich die Bachsohle durch das transportierte Geschiebe sukzessive erhöht, sodass die Abflusskapazität innerhalb des Baches stark vermindert ist. In diesem Zusammenhang wurde auch wiederholt auf den grundsätzlichen Unterhaltungsrückstand hingewiesen, der aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger dringend behoben werden sollte, um die Gefahrenlage zumindest zu entlasten. Darüber hinaus wurde wiederholt der Oberflächenabfluss entlang der Zum Mühlenbach-Straße als auch entlang der Hauptstraße als kritisch benannt. Auch diese Punkte sind in den Maßnahmensteckbriefen aufgeführt und entsprechende Handlungsempfehlungen skizziert. So könnte beispielsweise eine Maßnahme sein, der Durchlassbereich an der Wegegabelung zwischen den beiden genannten Straßenzügen mittels einer Mulde in der Straße so zu modellieren, damit der Oberflächenabfluss in den Kälberbach geleitet werden kann. Im Zusammenhang mit dem Kälberbach wurden wiederholt Meldungen zur nicht ausreichenden Gewässerunterhaltung aufgenommen. Hierzu erläuterte Frank Hömme, Geschäftsführer des Planungsbüros, die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die auch die Grundstückseigentümer mit in die Verantwortung nehmen,- unter der Prämisse der Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Weitere Ausführungen zu den neuralgischen Stellen und den entsprechenden Handlungsvorschlägen sind hier, gebündelt in den Maßnahmensteckbriefen, einsehbar.